Kirchliche Trauung

Wir möchten kirchlich heiraten, was müssen wir tun?

Hinsichtlich der Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist Folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtszeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche.

Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise eine Trauung gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten. 
 
Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Ihrem Pfarramt in Mainbernheim eine sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelischen Pfarramt (Gartenweg 9, Mainbernheim).
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Evangelische Pfarramt (Tel.: 09323/261). Hilfreich wäre es auch, den Termin Ihrer Trauung rechtzeitig mit dem Pfarramt abzustimmen.